O. Schlolaut
Investment & Consulting
FUERTEVENTURA
Die ETVE in Spanien:
HOLDING (ETVE)
Steuerregelung für Holdinggesellschaften.
Diese besondere Steuerregelung richtet sich an Unternehmen, deren Gesellschaftszweck darin besteht, Anteile am Eigenkapital von Unternehmen zu halten, die nicht auf spanischem Gebiet ansässig sind und wirtschaftliche Tätigkeiten im Ausland ausüben.
Grundsätzlich setzt diese Regelung das System der Besteuerung von Holdinggesellschaften mit den besten Besteuerungssystemen in der EU für Holdinggesellschaften mit Beteiligungen gebietsfremder Unternehmen gleich.
Die Regelung besteht darin, dass in der gebietsansässigen Entität das Einkommen steuerfrei ist aus ihren Anteilen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von der Form, in der sich diese Einkünfte manifestieren, d. h.:
· durch Dividenden, die von den Beteiligungsunternehmen aus ihren Gewinnen ausgeschüttet werden;
oder
· für Einkünfte aus der Übertragung von Anteilen an gebietsfremden Unternehmen.
O. Schlolaut
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